Fri, 31 Aug 2007
BKA-Gesetzentwurf veröffentlicht
Zwei Tage, nachdem die Antwortschreiben des Bundesinnenministeriums bzgl. des Bundestrojaners veröffentlicht
wurden, bekam nun der Chaos Computer Club den Gesetzentwurf des BKA zugespielt - und der beinhaltet wahrlich ein
paar Horrorvorhaben...
Der CCC schreibt in seiner Presseerklärung:
Eigentlich fand ich die Aktion �Stasi 2.0� bisher ja immer ein wenig unpassend... Aber wer obiges liest, muss so langsam wohl ins grübeln kommen, ob sie nicht doch genau den Punkt trifft.Darin ist u. a. vorgesehen, dass der Einsatz des Bundestrojaners auch ohne die Genehmigung eines Richters erfolgen soll, der normalerweise bei einem Grundrechtseingriff dieser Art obligatorisch ist. Durch die weitgehenden Befugnisse für die Ermittler entsteht der Eindruck, der Bundesinnenminister ignoriere die Vorgaben des Grundgesetzes vollständig.
Auch die Pflicht der Behörde, nach dem Ende von Überwachungsmaßnahmen die betroffenen Bürger zu benachrichtigen, wird durch den Gesetzentwurf weiter eingeschränkt.
[...]
Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen von Unternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen.
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